Mietbedingungen der Autovermietung syltmietwagen.de

1. Allgemeines

Das Fahrzeug wird vom Mieter vollgetankt in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand gegen Unterschrift übernommen. Der Mieter verpflichtet sich, zu kontrollieren, dass alle sichtbaren Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug dokumentiert sind. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Das Fahrzeug darf die Insel Sylt nicht verlassen.

2. Vertragsschluss, Rücktrittsrecht bei Nichtverfügbarkeit

Mit Absenden dieser ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsunterlagen gibt der Mieter ein verbindliches Angebot an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt das Angebot an, indem er den Mietvertrag innerhalb von 48 Stunden bestätigt. Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Farbe oder Ausstattung, sondern mietet immer nur ein beliebiges Auto aus einer Kategorie. Der Vermieter ist berechtigt, die gemietete Kategorie durch ein Auto einer höherwertigen Kategorie zu ersetzen.

3. Verschleißschäden / Reparaturen

Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur die Autovermietung sofort zu benachrichtigen. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

4. Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst oder dem im Mietvertrag angegebenen Zweitfahrer gelenkt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis seit 2 Jahren und ein Mindestalter von 21 Jahren. Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren zahlen einen Aufpreis. Der Alterszuschlag erfolgt nur für einen Fahrer. Ein zweiter Fahrer kann gegen Gebühr hinzugefügt werden.

5. Mietdauer

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Mietzeitverlängerungen sind telefonisch zu erfragen. Im Falle der ungenehmigten Mietüberschreitung bis zu 3 Stunden wird ein halber Tagestarif, ab 6 Stunden ein voller Tagestarif fällig. Ein Kalendertag ist immer ein Miettag, egal wie viele Stunden das Kfz von einem Kalendertag gemietet wurde. Eine Untervermietung ist unzulässig.

6. Übergabe und Rückgabe mit Hol- und Bringservice:

Die Übergabe und Rückgabe erfolgt nach Absprache an einem Ort nach Wunsch des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit voll betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand bis 9.00 Uhr, bei abweichender Vereinbarung zur im Mietvertrag vereinbarten Zeit an diesem Ort zurückzugeben. Die Übergabe erfolgt nur gegen Vorlage von Personalausweis und Führerschein. Sollte das Fahrzeug ungereinigt zurückgegeben werden, sind 20,-Euro Gebühr zu zahlen!

Hol-und Bringservice

Westerland/Tinnum kostenlos
Rantum, Keitum u. Kampen 10,00 €/Fahrt
Hörnum, List u. Morsum 15,00 €/Fahrt

7. Die Stornogebühren betragen bis 2 Wochen vor Mietbeginn 0,-€, bis 1 Woche vorher 25 % und bis einen Tag vorher 60 % des Mietbetrages; am Miettag selbst sind 70% der Mietsumme zu entrichten.

8. Haftung des Mieters

8.1. Beschädigungen am Mietfahrzeug; Versicherung

Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
Eine Haftungsbefreiung ist ausgeschlossen bei:
- unsachgemäßer Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs (etwa durch Schaltfehler, Fehlbetankung oder Ladegutüberschreitung/Fehlbeladung)
- grob fahrlässige Verursachung eines Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
- Pflichtverletzungen aus §10
Für Ordnungs- und Bußgelder haftet der Mieter.

8.2. Beschädigungen an Rechtsgütern Dritter

Für alle Schäden an Rechtsgütern Dritter tritt die Haftpflichtversicherung des Vermieters ohne Selbstbeteiligung des Mieters ein. Wird der Vermieter wegen eines Verhaltens des Mieters von der Haftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen, haftet der Mieter für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bei der Unfallverursachung ohne Begrenzung. Der Mieter haftet für Schäden am Mietfahrzeug sowie Drittschäden immer ohne Begrenzung, falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht im Mietvertrag eingetragen ist.

9. Haftung des Vermieters

Die Haftung der Autovermietung syltmietwagen.de wegen der Verletzung Ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.

10. Verschmutzung des Innenraums

Falls das Fahrzeug stark verschmutzt (Hundehaaren im Innenraum...etc.) übergeben wird, geht der damit verbundene Reinigungsaufwand zu Lasten des Mieters. Den erhöhten Reinigungsaufwand berechnen wir mit pauschal 20,- Euro.

11. Verhalten bei Unfall/Panne

Der Vermieter ist bei jeder/m Beschädigung/Defekt am Mietfahrzeug sofort telefonisch zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Schadenshergang zu geben. Bei Unfällen mit einem geschätzten Schaden von über 250,- Euro ist immer die Polizei hinzuzuziehen.

12. Kraftstoff

Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Das Kfz wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben. Soweit das Fahrzeug nachgetankt werden muß wird zum Benzinpreis eine Aufwandspauschale von 20,-Euro berechnet